Langheinz Kältetechnik GmbH
Lohmühle 4
72181 Starzach

Germany
Fon: +49 7483 912739 0

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... alles für Ihre Teigkühlung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand 01. Januar 2018

 

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der:

 

Langheinz Kältetechnik GmbH

Lohmühle 4

72181 Starzach

 

Fon: +49 7483 9127390

Mail: info@langheinz.com

 

Amtsgericht Stuttgart,

HRB 765368

USt-Id-Nr.: DE318922821

 

Geschäftsführer: Hubert Langheinz

 

 

I.Allgemeines

 

  1. Diese unsere Bedingungen gelten für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen – auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen für Gewerbekunden.
  2. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte; sie sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
  3. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind oder eine Lieferung erfolgt ist.
  4. Die Unwirksamkeit einer Bedingung oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bedingung ersetzt.

 

II.Preise

 

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Sonderwünsche des Bestellers (z.B. Lieferung an eine andere Anschrift, als die des Bestellers, beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden, soweit möglich, berücksichtigt. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Besteller.
  4. Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.

 

 

III.Lieferung, Lieferfrist, Gefahrübergang

 

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
  2. Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
  3. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
  4. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
  5. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen.
  6. Verzögert sich die Lieferung/Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und Gefahr des zufälligen Untergangs zu tragen.
  7. Die Gefahr geht, auch soweit wir die Transportkosten tragen, auf den Besteller über, sobald die Ware unsere Versandstelle verlassen hat.

 

 

IV.Gewährleistung

 

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen gegenüber Gewerbekunden 1 Jahr.

Bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen besteht gegenüber Gewerbekunden keine Gewährleistungsfrist.

Durch eine Mängelbeseitigung oder Neulieferung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
  2. Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
  3. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.
  5. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
  6. Es bestehen keine Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche oder Regressansprüche bei Nichtbeachtung der Hinweise in den Gebrauchs- oder Montageanweisungen und bei Fehlgebrauch der Waren. Ebenso bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Regress für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und bei Schäden, die infolge nicht fachgerechter Installation, Montage oder Reparatur unserer Waren oder die während des Transports nach Gefahrübergang auf den Besteller entstehen.

 

V.Pflichtverletzungen

 

  1. Unsere  Haftung für Pflichtverletzungen beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.

 

VI.Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere sämtlichen Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Sind Skontoabzüge ausdrücklich vereinbart und auf unserer Rechnung vermerkt, so gelten diese nur dann als zulässig, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar zu unserer entsprechenden Verfügung erfolgt und alle früheren fälligen Rechnungen entsprechend beglichen sind.
  3. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen hinfällig. Im Falle des Verzugs berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  4. Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
  5. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es dem Unternehmer frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
  6. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen; wir können ferner weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Barzahlung aller Lieferungen verlangen. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
  7. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen jeweils die ältere.

 

 

VII.Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller von uns gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen in unserem Eigentum.
  2. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden  Zahlungspflicht direkt an uns Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller.
  3. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
  4. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies uns sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.

 

VIII.Datenschutz

 

  1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und soweit notwendig, insbesondere bei Versendung der Ware durch einen Dritten, weitergegeben.
  2. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.langheinz.com.

 

IX.Erfüllungsort und Gerichtstand

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

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